AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung
der Ferienwohnungen MAXIMA (fewo-maxima)

Präambel

Die Ferienwohnungen MAXIMA setzen sich zum Ziel, ihren Gästen einen erholsamen, ruhigen, entspannten Aufenthalt und eine Auszeit vom Alltag in ländlicher und dörflicher Umgebung und angenehmer Wohnatmosphäre zu bieten. Das Angebot der Ferienwohnungen MAXIMA richtet sich daher vorrangig an Urlauber die Entspannung vom Alltag suchen. Natürlich richtet sich unser Angebot speziell der Ferienwohnung MAXIMA 1 auch und gerade an Familien. Um allen Gästen unseres Hauses einen ruhigen Aufenthalt bieten zu können, haben wir uns deshalb bewusst für ein Mindestalter von Kindern bei der Belegung der Wohnungen entschieden. Gäste die aus anderen als Urlaubszwecken reisen und trotzdem oder gerade deshalb eine Beherbergung in ruhiger, angenehmer und entspannter Atmosphäre suchen, sind natürlich genauso herzlich in den Ferienwohnungen MAXIMA willkommen. Wir bitten unsere Gäste herzlich, diese Zielsetzung unseres Hauses schon bei Buchungsanfragen und besonders während des Aufenthaltes zu berücksichtigen.

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnungen MAXIMA (fewo-maxima) zur Beherbergung sowie alle für den Mieter/Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters der fewo-maxima. Die Leistungen des Anbieters der fewo-maxima erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters der fewo-maxima.

(3) Geschäftsbedingungen des Mieters/Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter der fewo-maxima sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

(4) Diese AGB gelten hinsichtlich der Buchungs- und Zahlungsabwicklung vollumfänglich für die Direktvermarktung durch den Anbieter der fewo-maxima. Bei Buchung der Ferienwohnungen MAXIMA über Buchungsportale können aufgrund technischer Gegebenheiten oder der AGB der Buchungsportale abweichende Regelungen gelten. Erfolgt die Buchung über Buchungsportale gelten insofern die Regelungen der Buchungsportale abweichend von den Regelungen dieser AGB im beiderseitigen Einverständnis von Mieter/Gast und Anbieter der fewo-maxima als vereinbart, soweit es für Buchungs- und Zahlungsabwicklung unbedingt erforderlich ist. Diese AGB gelten im Übrigen Regelungsumfang auch für Buchungen über Buchungsportale uneingeschränkt weiter.

§ 2 Buchungsanfrage, Buchungsbestätigung, Beherbergungsvertrag

(1) Buchungsanfragen können online über die Buchungsfunktion der Webseite oder schriftlich an info@fewo-maxima.de gerichtet werden.

(2) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter der fewo-maxima die Buchungsanfrage des Mieters/Gastes schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung) und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

(3) Vertragspartner sind der Anbieter der fewo-maxima und der Gast. Hat ein Dritter/Mieter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter der fewo-maxima gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

(4) Der Mieter/Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich Überlassungszeitraum, Belegungszahl und vereinbartem Preis, hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter/Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise, Kaution, Zahlung, Zahlungsfristen, Aufrechnung

(1) Der Anbieter der fewo-maxima ist verpflichtet, die vom Mieter/Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter der fewo-maxima nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.

(2) Der Mieter/Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Anbieters der fewo-maxima zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter/Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters der fewo-maxima an Dritte.

(3) Der Mieter/Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen (Belegungszahl). Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 2 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter der fewo-maxima allgemein berechneten Preis.

(4) In dem nach Überlassungszeitraum und Belegungszahl vereinbarten Übernachtungspreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Neben dem Übernachtungspreis wird einmalig eine vereinbarte Reinigungspauschale erhoben.

(5) Der Mieter/Gast zahlt an den Anbieter der fewo-maxima als Sicherheit eine vereinbarte Kaution für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution wird mit der Zahlung/Vorauszahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises fällig. Die Kaution wird nach der Abreise des Mieters/Gastes innerhalb von 14 Tagen vom Anbieter der fewo-maxima abzüglich etwaiger Ersatzforderungen durch Überweisung auf ein vom Mieter/Gast zu benennendes Konto erstattet.

(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises und der Kaution sowie für die mit dem Mieter/Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter der fewo-maxima hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(7) Der Anbieter der fewo-maxima behält sich vor, von dem Mieter/Gast vor der Anreise eine angemessene Anzahlung und/oder eine Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis und die Kaution sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Die Anzahlung und/oder Vorauszahlung ist auf das in der Buchungsbestätigung benannte Bankkonto des Anbieter der fewo-maxima zu überweisen. Sofern eine Anzahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 2 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter der fewo-maxima bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang der Anzahlung verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter der fewo-maxima gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter der fewo-maxima berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 4 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 2 verlangt wird, ist diese zu dem in der Buchungsbestätigung benannten Termin fällig. Kann der Anbieter der fewo-maxima bis zu dem in der Buchungsbestätigung benannten Termin keinen Zahlungseingang der Vorauszahlung verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter der fewo-maxima gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter der fewo-maxima berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 4 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der in der Buchungsbestätigung benannten Termin der Vorauszahlung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters der fewo-maxima aufrechnen.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Mieters/Gastes von dem mit dem Anbieter der fewo-maxima geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters der fewo-maxima . Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters der fewo-maxima oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Mieter/Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters der fewo-maxima auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter der fewo-maxima ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters der fewo-maxima oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters der fewo-maxima ist der Mieter/Gast zur Stornierung 30 oder mehr Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
- Stornierung 15 bis 29 Tage vor Anreise Zahlung von 50% des Übernachtungspreises,
- Stornierung 14 oder weniger Tage vor Anreise Zahlung von 100% des Übernachtungspreises.
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter der fewo-maxima erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter der fewo-maxima.

(4) Bei einer vom Mieter/Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter der fewo-maxima die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Erscheint der Mieter/Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 6 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters/Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter der fewo-maxima in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Mieter/Gast auf Rückfrage des Anbieters der fewo-maxima auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Anbieter der fewo-maxima berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. 

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter der fewo-maxima nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters/Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters der fewo-maxima in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Anbieter der fewo-maxima hat den Mieter/Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter der fewo-maxima bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter der fewo-maxima entsteht kein Anspruch des Mieters/Gastes auf Schadensersatz. Der Mieter/Gast hat dem Anbieter der fewo-maxima alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 5 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Mieter/Gast, seine Mitreisenden oder seine Besucher ist/sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.Der Mieter/Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln.

(2) Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(3) Für die Beherbergung in den Ferienwohnungen MAXIMA gilt ein Mindestalter für Kinder. Das Mindestalter in der Ferienwohnung MAXIMA 1 beträgt 6 Jahre. Das Mindestalter in den Ferienwohnungen MAXIMA 2 und MAXIMA 3 beträgt 8 Jahre.

(4) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter/Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(5) Partys oder Veranstaltungen sind in den Ferienwohnungen Maxima nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter der fewo-maxima eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € in Rechnung stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von der Erhebung einer Reinigungspauschale unberührt.

(6) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen Maxima nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter der fewo-maxima eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € in Rechnung stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von der Erhebung einer Reinigungspauschale unberührt.

(7) In den Ferienwohnungen Maxima gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter der fewo-maxima eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € in Rechnung stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von der Erhebung einer Reinigungspauschale unberührt. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Mieter/Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter der fewo-maxima von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. Verpflichtet.

(9) Der Anbieter der fewo-maxima hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter der fewo-maxima wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 6 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter der fewo-maxima vereinbart. Eine Anreise vor 15:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter der fewo-maxima bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und einen Meldeschein gemäß der gültigen örtlichen Bestimmungen auszufüllen und zu unterzeichnen.

(3) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer, und verbringen des Mülls zu den Abfallbehältern auf dem Grundstück. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter der fewo-maxima gegenüber dem Mieter/Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
 50,00 € bei einer Räumung nach 10:00 Uhr aber vor 13:00 Uhr, 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13:00 Uhr . 
Darüber hinaus hat der Anbieter der fewo-maxima Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(4) Die Räumung gemäß Abs. 3 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter der fewo-maxima oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter der fewo-maxima zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(5) Der Gast erhält 2 Haustürschlüssel (zugleich Wohnungsschlüssel). Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter/Gast dem Anbieter der fewo-maxima Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 7 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Der Anbieter der fewo-maxima unterhält in den Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter/Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter/Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Der Anbieter der fewo-maxima gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Anbieter der fewo-maxima ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters/Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter der fewo-maxima deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter der fewo-maxima behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter/Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Anbieter der fewo-maxima hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(3) Der Mieter/Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter der fewo-maxima weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters/Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter der fewo-maxima keine Haftung.

(4) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter/Gast selbst verantwortlich. Besucht der Mieter/Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

(5) Der Mieter/Gast stellt den Anbieter der fewo-maxima von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter/Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter/Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter der fewo-maxima auf diesen Umstand hin.

§ 8 Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter der fewo-maxima haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters der fewo-maxima auftreten, wird sich der Anbieter der fewo-maxima bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter der fewo-maxima nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Mieter/Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in/an dem Haus der Ferienwohnung und dessen Grundstück, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter der fewo-maxima Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter der fewo-maxima haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters der fewo-maxima verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 9 Datenschutz

Die vom Mieter/Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Anbieter der fewo-maxima nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der gültigen örtlichen Meldebestimmungen, erforderlich. Hinsichtlich des Werbeauftrittes im Internet gelten die ergänzenden dortigen Datenschutzbestimmungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter/Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Arolsen/ Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht und Allgemeiner Gerichtsstand ist Korbach.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Diese AGB sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.